Arbeits
recht

Im Arbeitsrecht vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen). Unser Anliegen ist es, konsequent Ihre Interessen gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern durchzusetzen.

Wir vertreten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer umfassend in allen Fragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Kündigungsrecht,
  • Fragen rund um Abmahnungen,
  • arbeitsgeberseitiges Direktionsrecht, insb. Versetzungen und Arbeitszeit,
  • Vergütungsfragen,
  • behinderungsgerechte Beschäftigung,
  • Fragen rund um die Themen Mutterschutz und Elternzeit,
  • Fragen, die sich aus betrieblicher Insolvenz ergeben,
  • betrieblicher Umweltschutz
  • Tarifrecht.

Als betriebliche Interessenvertretung vertreten wir Sie in den Bereichen:

  • Gestaltung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretungen im Betrieb,
  • Betriebsvereinbarungen,
  • Beschlussverfahren,
  • bei Interessenausgleich- oder Sozialplanverhandlungen,
  • Umstrukturierungen in der Insolvenz,
  • Betriebsänderung und Einigungsstellenverhandlung.

Im Arbeitsrecht vertreten Sie:

 

familien recht

Im Familienrecht vertritt unser Büro Frauen und Kinder.

Die Gleichstellung von Frauen ist in vielen Bereichen nicht erreicht. Frauen sind häufig neben Familienarbeit und Kindererziehung im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit erwerbstätig. Eine Trennung führt so oft zu finanzieller Unsicherheit und Sorge um die Zukunft.

Der Unterhaltsregelung gilt daher bei einer Trennung das erste Augenmerk.

Unser Büro berät und vertritt Sie darüberhinaus in allen weiteren Trennungsfragen

  • um das Sorgerecht,
  • den Umgang,
  • die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses,
  • Vermögensfragen,
  • die Hausratsteilung sowie
  • die Vorbereitung und Durchführung des Ehescheidungsverfahrens.

Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören zu unserem Beratungsalltag. Ziel sollte stets sein, für den Fall der Scheidung Rechtssicherheit und Klarheit für die Zukunft zu schaffen und den Beteiligten weitere Auseinandersetzungen zu ersparen.

Eheverträge oder Verträge zwischen Partnern und Partnerinnen nichtehelicher Lebensgemeinschaften schaffen hierfür auch vor Eingehung einer Partnerschaft oder währenddessen eine stabile Grundlage.

Im Familienrecht vertritt Sie: