Im Familienrecht vertritt unser Büro Frauen und Kinder.
Die Gleichstellung von Frauen ist in vielen Bereichen nicht erreicht. Frauen sind häufig neben Familienarbeit und Kindererziehung im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit erwerbstätig. Eine Trennung führt so oft zu finanzieller Unsicherheit und Sorge um die Zukunft.
Der Unterhaltsregelung gilt daher bei einer Trennung das erste Augenmerk.
Unser Büro berät und vertritt Sie darüberhinaus in allen weiteren Trennungsfragen
- um das Sorgerecht,
- den Umgang,
- die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses,
- Vermögensfragen,
- die Hausratsteilung sowie
- die Vorbereitung und Durchführung des Ehescheidungsverfahrens.
Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören zu unserem Beratungsalltag. Ziel sollte stets sein, für den Fall der Scheidung Rechtssicherheit und Klarheit für die Zukunft zu schaffen und den Beteiligten weitere Auseinandersetzungen zu ersparen.
Eheverträge oder Verträge zwischen Partnern und Partnerinnen nichtehelicher Lebensgemeinschaften schaffen hierfür auch vor Eingehung einer Partnerschaft oder währenddessen eine stabile Grundlage.